| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coronia Immobilien |
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Weitergabeverbot...
Mit Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt unter anderem die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer. Provisionsanspruch Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht die Vermittlungs- und/oder Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % incl. MwSt. Sie ist vom Verkäufer sowie vom Käufer jeweils in voller Höhe zu bezahlen. Für den Fall, das von dieser Regelung abgewichen wird, wird dies ausdrücklich in der jeweiligen Werbemaßnahme, oder aber vertraglich schriftlich festgehalten. Weitergabeverbot bzgl. des Objektnachweises als auch sämtliche Informationen zum Objekt Der Provisionsanspruch entsteht auch dann in voller Höhe, wenn der Nachweis ohne schriftliche Zustimmung an einen Dritten weitergegeben wird und dieser oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits Informationen weitergegeben hat, den Kaufvertrag abschließt. Sollte der Empfänger das Vertragsobjekt den Verkäufer und dessen Verkaufsabsicht kennen, kann er sich auf diese Vorkenntnisse nur berufen, wenn er hierauf unverzüglich schriftlich hinweist. Diese Ausführungen gelten auch für den Rechtsnachfolger. Zwangsversteigerung Erwirbt der Empfänger das nachgewiesene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu bezahlen. Informationspflichten Der Eigentümer wird vor Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners verpflichtet, bei Coronia Immobilien anzufragen, ob der vorgesehene Vertragspartner durch die Tätigkeit von Coronia Immobilien veranlasst wurde. Zunächst Miete dann Kauf Wird infolge der Vermittlung oder des Nachweises zunächst das Objekt oder ein Teil davon gemietet oder gepachtet, und erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes, so sind die Käufer und Verkäuferprovision in voller Höhe fällig, lediglich findet eine Anrechung einer eventuellen Mietprovision statt. Haftungsbegrenzung Coronia Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Die Angebots- bzw. Objektsinformationen des Maklers in Exposés, Prospekten, auf der eigenen Internetseite, in Internetportalen sowie in den Printmedien beruhen auf Angaben des Objektanbieters für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird.
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers und wurden von uns nicht überprüft. Die Angaben über Wohn- und Nutzflächen sowie Grundstücksgrößen sind ca.-Angaben. Coronia Immobilien kann daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Objektangaben einstehen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Doppeltätigkeit Der Makler darf für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden. Aufwendungsersatz Der Auftraggeber hat dem Makler nachgewiesene Aufwendungen die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, insbesondere die Kosten für Inserate, Prospekte, Exposés, Telefon Telefax, Porti, Internet u.ä. Kommunikationsdienste sowie die Kosten für Besichtigungsfahrten/-flüge zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Verzug Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision sind vom Schuldner Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Gerichtsstand Erfüllungsort und sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers. Anzuwendendes Recht Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Salvatorische Klausel Sind eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werde. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Schriftformerfordernis Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich aufgehoben werden. Hierzu bedarf es ebenfalls der Schriftform.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Coronia Immobilien . Tipp-, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vervielfältigung der vorstehenden AGB´s und der Gebrauch für gewerbliche Zwecke dieser vorbenannten AGB´s ausdrücklich untersagt ist. Etwaige Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Stand 01.Juli 2010 |
